eBay hat ein extrem verwirrtes Verständnis von Recht. Wieso, zeigen drei Fälle, die sich innerhalb eines Monats abgespielt haben.
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Fall 1:
Ich verkaufe ein Macbook Pro über eBay im Auktionsformat nach Italien, als privater Verkäufer. Der Käufer zahlt über die eBay-Zahlungsfunktion, ich versende das Macbook.
Der Käufer meldet, dass das Macbook defekt sei (startet nicht, zeigt nur Apfel-Logo). Ich argumentiere, dass das unwahrscheinlich sei, da das Macbook vor Versand getestet wurde. Auf meine Bitte, der Käufer möge ein Beweisvideo anfertigen, reagiert dieser nicht. Stattdessen eröffnet der Käufer eine Rückgabeanfrage wegen eines defekten Artikels – die kann ich als Verkäufer auf eBay aber nur mit unbefriedigenden Reaktionen behandeln:
- Artikel zurücknehmen, Kaufpreis erstatten, ich trage Rückversand (20 Euro!)
- Geld einfach so erstatten, Käufer behält Ware (ohne Worte)
- Teilerstattung anbieten
- Nachricht schreiben
Richtig, ich kann die Rücknahme NICHT ablehnen, obwohl der Artikel mit der Option „keine Rücknahme“ eingestellt wurde. Der Käufer muss nur eine Lücke von eBay nutzen, und als Rückgabegrund „defekt“ wählen. Beweisen oder beschreiben muss er den Defekt nicht.
In diesem Fall hat der Käufer nach Ablauf von 5 Tagen ohne Rücknahme dann einen Fall bei eBay eröffnet. Jetzt fängt die Frechheit erst richtig an.
eBay „prüft“ den Fall, und entscheidet dass der Artikel defekt sei, weil der Käufer das ja schließlich behauptet. Ich erhalte von eBay Italien (!) eine Nachricht, in der steht dass ich entweder dem Käufer auf eigene Kosten ein Rücksendelabel senden soll, oder der Käufer erhält seinen Kaufpreis zurück OHNE die Ware zurückgesendet zu haben.
Was eBay falsch macht:
Die Spielregeln von eBay haben mit den rechtlichen Gegebenheiten nichts zu tun. Fakt ist: Ein Laptop, das tatsächlich nicht defekt ist, muss ein Verkäufer nicht zurücknehmen. Er hat einen Rechtsanspruch auf Zahlung des Kaufpreises und kann diesen natürlich außerhalb von eBay – im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens, falls notwendig mit anschließender Klage auf Zahlung des Kaufpreises – geltend machen. Auch und gerade innerhalb der EU.
eBay täuscht aber beide Seiten darüber hinweg, und suggeriert dem Verkäufer, dass er das Gerät zurücknehmen muss, und dass das alternativlos ist. Weiterhin suggeriert eBay dem Käufer, dass er gekaufte Gegenstände jederzeit zurückgeben kann.
Wie ist es ausgegangen:
Wäre der Käufer in Deutschland, hätte ich die Rücknahme weiter verweigert und das Geld über das gerichtliche Mahnverfahren geholt.
Da der Käufer in Italien sitzt und ich die Bearbeitungsdauer von Mahnanträgen in Italien kenne, habe ich hier klein bei gegeben und die 20 Euro Rückversand gezahlt. Natürlich war das Laptop noch funktionsfähig, als es zurückkam.
Fun fact: TNT (der Versanddienst für den Rückversand) hat das Laptop an einem Samstag morgen vor der Türe abgestellt, ohne Abstellgenehmigung.
Fall 2:
Ich verkaufe eine Festplatte (Seagate, 6TB) als privater Verkäufer auf eBay. Der Käufer sitzt in Deutschland, zahlt über die eBay-Zahlungsfunktion.
Der Käufer meldet, die Festplatte sei defekt (dreht nicht an) und startet eine Rückgabe. Meine Bitte, Netzteil zu prüfen, ein Video anzufertigen, etc. verneint der Käufer, und ist der Meinung, er müsse das auch nicht nachweisen.
Auch hier ist es sehr unwahrscheinlich, das die Festplatte defekt ist. Sie ist mit nur 170 Betriebsstunden verkauft, hat sich vor Verkauf wunderbar und fehlerfrei komplett löschen lassen, und ich habe sogar noch Fotos von den ausgegebenen SMART-Daten in die Auktion gestellt – die kann man nicht anfertigen, wenn die Festplatte defekt ist.
Selbst oder gerade wenn die Festplatte beim Transport beschädigt worden sein sollte, könnte der Käufer ja problemlos ein Beweisvideo aufnehmen. Dass er sich weigert, ist meiner Meinung nach verdächtig.
Ich erkläre dem Käufer, dass ich die Festplatte nicht zurücknehme, und für den Fall dass er die Festplatte dennoch zurücksendet ich fordern werde
- dass der Kaufpreis bezahlt wird
- dass die Festplatte abgenommen wird
Was eBay falsch macht:
Siehe auch Fall 1. eBay lässt den Verkäufer im Regen stehen und hilft nicht. Der Käufer hat immer Recht und kann machen was er will, wenn er nur behauptet die Ware sei defekt.
Aktueller Stand:
Es ist noch kein Fall eröffnet, aber ich gehe fest davon aus, dass das heute oder morgen passiert.
Falls eBay mich wieder vor die Wahl stellt, ein Label zu senden oder den Kaufpreis zu erstatten, sende ich diesmal kein Label, sondern direkt einen Mahnbescheid.
Die Entscheidung von eBay hat keine Relevanz für das Rechtsgeschäft.
Fall 3
Ich verkaufe ein Macbook Pro über eBay im Auktionsformat nach Deutschland, als privater Verkäufer.
„Schon wieder?“ – Ja, richtig. Es handelt sich um das (funktionierende) Macbook aus Fall 1.
Der Käufer sendet innerhalb von Minuten nach Auktionsende eine Anfrage zum Kaufabbruch („habe mich geirrt“), den ich ablehne.
eBay lässt mich den Kaufabbruch nur verneinen, wenn die Ware schon verschickt ist, und dann auch nur, wenn ich Sendungsinformationen bereit stelle. Das alleine ist schon eine Frechheit.
Da ich natürlich beabsichtige, das Laptop zu versenden – der Käufer ist schließlich zur Abnahme der Sache verpflichtet – öffne ich einen zweiten Browser-Tab, kaufe ich das Porto, und gebe die Sendungsnummer direkt bei eBay an.
Am Folgetag habe ich das Laptop verpackt und das Label aufgeklebt. Der Käufer lässt aber nicht locker:
wie Ihr Wunsch, ich kenne die Regeln von eBay, wenn ich nicht bezahle, können Sie meine Adresse und Daten nicht haben, also keine Frage, dass Sie versenden und ich nicht bezahlt habe, wird automatisch storniert, da a Käufer Ich habe das Recht, Ihnen aufgrund dieses unerwarteten Ärgers ein negatives Feedback zu geben, daher ist es für uns beide am besten, Sie wieder zu verkaufen. oder nächste Woche bekommst du ein negatives Feedback von mir, hoffe du hast Verständnis
Abdul R., Käufer
Ich habe natürlich kein Verständnis, sondern trage vor dass das Laptop schon verschickt ist und der Kaufpreis laut Vereinbarung innerhalb 4 Tagen zu zahlen ist. Gekontert wird mit:
Sie irren sich Herr, es ist meine alte Adresse, ich habe meine neue Adresse hier nicht aktualisiert. Ihre Produkte, die Sie gesendet haben, wen interessiert es, jetzt sind Sie dabei, ein Verhandlungsfeedback für all diese zusätzlichen Aktivitäten zu erhalten
Abdul R., Käufer
Meine Reaktion darauf ist eindeutig: Ich kläre den Käufer darüber auf, dass in diesem Fall das Paket zurückkommen würde, und sich eine Strafanzeige wegen Fälschung beweiserheblicher Daten (§261 Abs. 1 StGB) aufdrängen würde. In diesem Zuge wäre die tatsächliche bzw. neue Adresse des Käufers ja nach Abschluss für mich ersichtlich, und ich könnte dann meine Forderung am neuen Wohnsitz des Käufers geltend machen.
an deiner Stelle würde ich die Stornierung und den Weiterverkauf problemlos akzeptieren, denn deine Produkte sind wertvoll, du kannst sie problemlos wieder verkaufen, ich brauche sie einfach nicht mehr. Jetzt haben Sie die Wahl, wenn Sie negatives Feedback haben möchten
Abdul R., vielleicht zwischenzeitlich umgezogener Käufer
Davon fühle ich mich erpresst, oder aber mindestens genötigt von einem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.
Was eBay falsch macht:
eBay habe ich einfach unkompliziert angerufen, als der Käufer mir mit einer negativen Bewertung gedroht hat. Der Supportmitarbeiter war nett, hat mir aber geraten vom Verkauf zurückzutreten, das heißt: Meine Rechte aufzugeben und dem potentiell künftig vertragsbrüchigen Käufer von vorne herein klein beizugeben.
Das halte ich für moralisch nicht vertretbar – eBay tritt hier nicht neutral auf, sondern unterstützt den Käufer, der offensichtlich glaubt frei wie ein Vogel im Wind zu sein.
Dass der Käufer angibt, dass seine hinterlegte Adresse falsch ist, hat den Supportmitarbeiter nicht interessiert.
Zum Thema negative Bewertung meinte der Sachbearbeiter nur, dass die negative Bewertung erst passieren muss, bevor sie gelöscht wird. Konsequenzen oder eine Rüge erfährt der Käufer noch nicht.
eBay unterstützt also Käufer, die sich so verhalten, obwohl das bereits das drohen mit einer negativen Bewertung laut eBay-Grundsätzen den Ausschluss des Käufers vom Marktplatz zur Folge hat. Zumindest dieser Punkt in den eBay-Grundsätzen ist demnach wertlos, weil es sich um eine leere Behauptung handelt.
Aktueller Stand:
Wenn das Paket ankommt, wird auch der Mahnbescheid ankommen.
Wenn das Paket nicht ankommt, liegt Fälschung beweiserheblicher Daten (§261 Abs. 1 StGB) vor, und ich werde Strafanzeige erstatten. In der Folge werde ich den Käufer an seiner neuen – mir dann bekannten – Adresse anmahnen.
Fazit
Für 10-12% Verkaufsgebühren – von mir als Verkäufer zu tragen – hätte ich mehr erwartet. eBay stellt sich ganz eindeutig auf die Seite der Käufer.
Die eBay-Grundsätze haben meiner Ansicht nach nichts mit geltendem Vertragsrecht zu tun, dem Marktplatzteilnehmer wird suggeriert er habe bestimmte Rechte oder bestimmte Rechte nicht, und wie gezeigt ist das leider – für meinen Geschmack viel zu häufig – falsch.
Sehr interessante Beschreibungen. Das erinnert mich an die Zeit, wo man als eBay Verkäufer noch souveräner war und die Kaufabwicklung nicht über eBay lief. Dort konnte man dann aber ähnliche Probleme bekommen, falls man PayPal akzeptiert hatte, aber man musste es halt nicht.
Ich bin auch erst kürzlich wieder angefangen bei eBay zu inserieren, da es einfach einen größeren Käuferkreis gibt. Besonders toll fühlt es sich allerdings nicht an der scheinbaren Willkür bzw. Inkonsequenz einer Plattform ausgeliefert zu sein.
Interessante Story. Danke!
Tja, für mich ist E-Bay eine Drehscheibe für potentielle Betrüger und Verbrecher (mit Ausnahmen natürlich), bin wohl zu alt für diesen Sch***. Ich selbst habe mal eine CPU darüber erworben, beschreibe hier also die Käuferseite. Die CPU wurde als Black Edition angepriesen, angekommen ist ein unausgegorenes Engineering Sample. Auf meine Anfrage hat der Verkäufer reagiert und behauptet, dass das auch so in der Verkaufsanzeige steht. Ich die noch mal angesehen und tja, hat er recht. In Fett oben stand die Bezeichnung der CPU in der Black Edition, wie ich sie gern mein Eigen hätte nennen wollen, ganz unten in 4-Punkt Schrift oder so, dass es sich hier um ein Engineering Sample handelt und keine Garantie auf Funktion gewährt wird. Vermutlich hätte ich den bei AMD anschwärzen können, weil es meines Wissens nicht rechtens ist, solche Prozessoren zu veräußern, aber ich hab das einfach unter Lehrgeld abgetan. Seitdem bin ich da übervorsichtig und kaufe nur noch über E-Bay, wenn ich den gewünschten Artikel woanders gar nicht kaufen kann.
Man sieht, kann auch andersrum blöd sein 😉